Tennisclub Eisenberg

Der Verein

Der Tennisclub Eisenberg e.V. hat zur Zeit ca. 160 Mitglieder davon ca. 60 Jugendliche. Trotz Mitgliederschwund durch Wegzug und Pandemie haben wir ein intaktes Vereinsleben und aktive Mannschaften in der Medenrunde.
Die Jugendarbeit ist dem Verein besonders wichtig. Die Jugendlichen werden ganzjährig trainiert. Lizensierte Trainer stehen für das vom Verein unterstützte Jugendtraining zur Verfügung, die auch auf Anfrage gerne Privatstunden erteilen.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand des TCE jährlich überprüft und gegebenenfalls der Mitgliederversammlung zur Anpassung vorgeschlagen. Die Jahresbeiträge werden bis zum 1. Mai des laufenden Jahres eingezogen, wobei das Jahr des Eintritts beitragsfrei ist.

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind in der Gebührenordnung einzusehen

Eintrittserklärung

Die Eintrittserklärung bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und bei unseren Vorstandsmitgliedern oder Trainern abgeben oder per Mail an den Vorstand.

Verzehrkarte

Für alle aktiven Mitglieder des TC ab dem 18. Lebensjahr liegt ab Saisoneröffnung im Clubhaus eine Verzehrkarte aus. Getränke und Speisen werden darauf abgerechnet. Dies kann bis zum Abschlussfest (maximal bis 30.11.) des laufenden Jahres erfolgen. Der Betrag wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
(Das Clubhaus ist nach der Medenrunde nur noch sporadisch geöffnet).

Die Bedingungen und der Betrag für die Verzehrkarte sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

Vereinsarbeit

Alle aktiven Mitglieder von 16 bis 65 Jahren sollten Arbeitsstunden zum Erhalt unserer Clubanlage leisten.
Diese sind bis zum 01.11. des laufenden Jahres zu erbringen. Sollten diese nicht erbracht worden sein, wird für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde der in der Gebührenordnung festgelegte Betrag eingezogen.
Die Arten und weiteren Bedingungen für die Vereinsarbeit ist in §6 der Gebührenordnung hinterlegt.

Austritt

Der Austritt aus dem Tennisclub kann jeweils nur zum Ende des Vereinsjahres (31.12.) erfolgen. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich am 15.11. des Jahres zugegangen sein.
Bis zum Austrittstag hat das Mitglied seine Beiträge voll zu entrichten, sofern nicht der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages eine andere Entscheidung trifft (§4 der Satzung).

Ausschluss

Mitglieder, die trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung die fälligen Beiträge und Umlagen nicht entrichten, gelten als freiwillig ausgetreten. Eine Wiederaufnahme findet dann nicht statt. Bis zum Austritt fällige Beiträge und Umlagen sind sofort zahlbar.
Der Tennisclub Eisenberg e.V. ist berechtigt, die geschuldeten Beiträge einzuklagen.
Ausgeschlossene und ausgetretene Mitglieder verlieren jegliches Anrecht am Vereinsvermögen (§4 der Satzung).

Satzung

Die Satzung des TC-Eisenberg e.V. (Download Link)

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