Der Verein
Der Tennisclub Eisenberg e.V. hat zur Zeit ca. 160 Mitglieder davon ca. 60 Jugendliche. Trotz Mitgliederschwund durch Wegzug und Pandemie haben wir ein intaktes Vereinsleben und aktive Mannschaften in der Medenrunde.
Die Jugendarbeit ist dem Verein besonders wichtig. Die Jugendlichen werden ganzjährig trainiert. Lizensierte Trainer stehen für das vom Verein unterstützte Jugendtraining zur Verfügung, die auch auf Anfrage gerne Privatstunden erteilen.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand des TCE jährlich überprüft und gegebenenfalls der Mitgliederversammlung zur Anpassung vorgeschlagen. Die Jahresbeiträge werden bis zum 1. Mai des laufenden Jahres eingezogen, wobei das Jahr des Eintritts beitragsfrei ist.
Stand: 04/2022
Mitglied Jahresbeitrag
Erwachsene (Einzelmitglied) € 150,-
Ehegatte / Partner als 2. Mitglied € 110,-
Familienmitgliedschaft 2 Erwachsene mit Kindern € 300,-
Jugendliche 16 bis 18 Jahre mit Elternteil im TC € 60,-
Jugendliche 16 bis 18 Jahre ohne Elternteil im TC oder Schüler und Studenten 18 bis 25 Jahre € 85,-
Kinder bis 16 Jahre € 50,-
Passive Mitglieder € 30,-
Verzehrbon
Für alle aktiven Mitglieder des TC ab dem 18. Lebensjahr liegt ab dem 1.Mai im Clubhaus eine Verzehrkarte in Höhe von 45,- €. Getränke und Speisen werden bis zu dieser Höhe dort abgerechnet. Dies kann bis zum Abschlussfest (maximal bis 30.11.) des laufenden Jahres erfolgen. Der Betrag wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
(Clubhaus ist nach der Medenrunde nur sporadisch geöffnet)
Vereinsarbeit
Alle aktiven Mitglieder von 16 bis 65 Jahren sollten Arbeitsstunden zum Erhalt unserer Clubanlage leisten.
Diese sind bis zum 01.11. des laufenden Jahres zu erbringen. Sollten diese nicht erbracht worden sein, werden pro Stunde 7,50 € bzw. 3,25 € eingezogen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsstunden:
Arbeitsstunden als Clubhausbewirtung: 20 Stunden
Arbeitsstunden auf dem Freigelände: 10 Stunden
Austritt
Der Austritt aus dem Tennisclub kann jeweils nur zum Ende des Vereinsjahres (31.12.) erfolgen. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich am 15.11. des Jahres zugegangen sein.
Bis zum Austrittstag hat das Mitglied seine Beiträge voll zu entrichten, sofern nicht der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages eine andere Entscheidung trifft (§4 der Satzung).
Ausschluss
Mitglieder, die trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung die fälligen Beiträge und Umlagen nicht entrichten, gelten als freiwillig ausgetreten. Eine Wiederaufnahme findet dann nicht statt. Bis zum Austritt fällige Beiträge und Umlagen sind sofort zahlbar.
Der Tennisclub Eisenberg e.V. ist berechtigt, die geschuldeten Beiträge einzuklagen.
Ausgeschlossene und ausgetretene Mitglieder verlieren jegliches Anrecht am Vereinsvermögen (§4 der Satzung).
Eintrittserklärung
bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und bei unseren Vorstandsmitgliedern oder Trainern abgeben oder per Mail an den:
Satzung
Die Satzung des TC-Eisenberg e.V.